Allgemeine Einkaufs- und Zahlungsbedingungen

1.    Allgemeine Einkaufs- und Zahlungsbedingungen

1.1    Geltungsbereich

Bestellungen der Fischer Panda GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen und nach Maßgabe des zwischen Fischer Panda GmbH und dem Verkäufer geschlossenen Vertrages.
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennt Fischer Panda GmbH nicht an, es sei denn, Fischer Panda GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Fischer Panda GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers die Leistung vorbehaltlos annimmt.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.

1.2    Bestellungen, Bestätigungen

Bestellungen und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Bestellungen von Fischer Panda GmbH sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang unter Angabe der Bestelldaten durch den Verkäufer zu bestätigen. Unterbleibt diese Bestätigung oder erfolgt sie nicht fristgerecht, ist Fischer Panda GmbH berechtigt, innerhalb von 14 Werktagen ab Absendung der Bestellung durch eine schriftliche Erklärung die Bestellung zu widerrufen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weichen Bestätigungen des Verkäufers von Bestellungen von Fischer Panda GmbH ab, hat der Verkäufer Fischer Panda GmbH darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Falle erst nach schriftlicher Zustimmung von Fischer Panda GmbH zustande.

1.3    Versand

Versandvorschriften, insbesondere in der Bestellung genannte Versandanschriften sind zu beachten. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, erfolgen Lieferungen frei Versandanschrift einschließlich Verpackung.
Versandanzeigen sind mit Angabe der besonders kenntlich gemachten Bestelldaten an Fischer Panda GmbH, die Versandanschrift sowie an eventuell weitere in der Bestellung angegebene Empfängeranschriften zu senden und der Sendung beizufügen.

1.4    Preise, Rechnungslegung, Gefahrübergang

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und unabhängig vom Lieferzeitpunkt. Die Preise schließen Lieferung frei Versandanschrift einschließlich Verpackung ein.
Die Rechnung ist unter gesonderter Ausweisung der im Lieferzeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an die Postanschrift von Fischer Panda GmbH zu senden. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen.
Soweit in der Bestellung keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung 30 Tage nach Rechnungseingang und Lieferung oder Abnahme der Leistung. Zahlungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben sollten.
Die Versendungsgefahr (Verlust, Beschädigung, Verzögerung etc.) trägt der Verkäufer. Er hat unaufgefordert auf eigene Kosten eine Transport- oder Bruchversicherung abzuschließen.

1.5    Termine

Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
Der Verkäufer ist verpflichtet, Fischer Panda GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,1 %, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleiben unberührt.

1.6    Forderungsabtretung/Aufrechnung

Der Verkäufer ist ohne vorherige Zustimmung von Fischer Panda GmbH nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Fischer Panda GmbH an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Fischer Panda GmbH uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.

1.7    Eigentumsvorbehalt

Mit der Übergabe eines Liefergegenstandes wird dieser Eigentum von Fischer Panda GmbH. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers wird von Fischer Panda GmbH anerkannt; die Verpflichtung eines Konzernvorbehalts oder die Verpflichtung zur Weiterleitung eines Eigentumsvorbehalts an Kunden von Fischer Panda GmbH bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Fischer Panda GmbH.

1.8    Beistellungen

Von Fischer Panda GmbH beigestelltes Material, wie Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und Aufzeichnungen auf Datenträgern, sind vom Verkäufer von anderen Materialien getrennt, als Eigentum von Fischer Panda GmbH gekennzeichnet und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns solange für Fischer Panda GmbH kostenlos aufzubewahren, bis Fischer Panda GmbH Rückgabe verlangt. Die Materialien dürfen nicht vervielfältigt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Nutzung außerhalb der vertraglich vorgesehenen Zwecke, auch für eigene Zwecke, ist dem Verkäufer untersagt.

Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Abwicklung des Vertrages fort. Der Verkäufer haftet für Schäden aus der Verletzung vorstehender Verpflichtungen.
Von Fischer Panda GmbH beigestelltes Material verbleibt im Eigentum von Fischer Panda GmbH.

Verarbeitungen und Umbildungen durch den Verkäufer werden für Fischer Panda GmbH vorgenommen. Werden im Eigentum von Fischer Panda GmbH stehende Materialien mit anderen, nicht Fischer Panda GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Fischer Panda GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes (Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer) der Fischer Panda GmbH gehörenden Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Letzteres gilt entsprechend bei untrennbarer Vermischung und Verbindung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer anteilmäßig Miteigentum auf Fischer Panda GmbH überträgt. Alleineigentum oder Miteigentum werden vom Verkäufer für Fischer Panda GmbH verwahrt.

1.9    Schutzrechte

Der Verkäufer haftet dafür, dass durch den Bezug und die Benutzung der von ihm angebotenen und gelieferten Gegenstände nationale und ausländische Patente und sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Verkäufer stellt Fischer Panda GmbH von eventuellen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, Fischer Panda GmbH in einem Verletzungsverfahren beizutreten. Die Freistellungspflicht des Verkäufers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die Fischer Panda GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

1.10    Gewährleistung und Haftung

Fischer Panda GmbH stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere ist Fischer Panda GmbH berechtigt, vom Verkäufer nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen.. Fischer Panda GmbH behält sich ausdrücklich die Geltendmachung des Rechts auf Schadensersatz, auch Schadensersatz statt der Leistung, für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor. Wenn Gefahr im Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, ist Fischer Panda GmbH berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen.

Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 36 Monate. Sie beginnt mit dem Gefahrübergang.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die bestehenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften (VDE, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Maschinenschutzgesetz etc.) einzuhalten. Liefergegenstände, die unter die 9. Verordnung zum Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) bzw. elektrische Betriebsmittel, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, sind mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen und mit einer Betriebsanleitung zu liefern. Die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung sind Fischer Panda GmbH auf Verlangen auszuhändigen. Nicht verwendungsfertige Liefergegenstände sind mit einer Herstellererklärung zu liefern. Der Verkäufer haftet im Falle der Nichteinhaltung für sämtliche Schäden und stellt Fischer Panda GmbH hinsichtlich aller Regressansprüche frei.

Der Verkäufer haftet Fischer Panda GmbH gegenüber darüber hinaus für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Risiko für Transportschäden trägt der Verkäufer.

Fischer Panda GmbH ist verpflichtet die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung beim Verkäufer eingeht.

1.11    Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort die von Fischer Panda GmbH angegebene Versandanschrift/Verwendungsstelle bzw. der vereinbarte Ort der Leistungserbringung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH zuständige Gericht. Fischer Panda GmbH ist jedoch berechtigt, den Verkäufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


Fischer Panda GmbH

Otto-Hahn-Str. 40

33104 Paderborn

Tel: +49 (0) 5254-9202-0

Mail: info@fischerpanda.de

Web: www.fischerpanda.de

 (Stand 2013-02-01)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand 2013-02-01)