Allgemeine Lieferbedingungen
Stand: 01.10.2025
1. Geltungsbereich
1.1. Die Lieferungen und Leistungen (nachfolgend einheitlich „Lieferungen“) von Fischer Panda GmbH (nachfolgend auch Bezugnahme durch „wir“, „unsere“ etc.) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach-folgend „Bedingungen“) und nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen annehmen. Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.2. Diese Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern. Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Bestimmungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet; Bestimmungen, die aus-schließlich für Verbraucher gelten, sind ebenfalls entsprechend gekennzeichnet. Alle nicht gesondert gekennzeichneten Bestimmungen gelten für beide Arten von Kunden.
1.3. In laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Verträge mit Kunden, die Unternehmer sind, ohne dass hierzu eine Bezugnahme auf diese Bedingungen in jedem Einzelfall erfolgen muss.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Unsere vorvertraglichen Mitteilungen (insbesondere Vertragsangebote, Beschreibungen und Kostenvoranschläge) sind stets freibleibend und unverbindlich, außer wir bezeichnen diese ausdrücklich als verbindlich. Sie beziehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, auf handelsübliche Qualität. Vereinbarungen werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
2.2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen des Kunden unwiderruflich. Unsere auf den Abschluss von Verträgen gerichteten Erklärungen (insb. Auftrags-bestätigungen) bedürfen der Textform. Das Textformerfordernis lässt etwaige nach Vertragsschluss formlos geschlossene Vereinbarungen unberührt. Wir bleiben zudem berechtigt, einen Vertragsschluss herbeizuführen, indem wir Lieferungen vorbehaltlos ausführen oder Lieferungen ganz oder teilweise in Rechnung stellen. Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.
2.3. Weicht ein Bestätigungsschreiben des Kunden von unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung ab oder erweitert oder beschränkt es diese, wird der Kunde die Änderungen als solche besonders hervorheben; solche Abweichungen werden nur Vertragsinhalt, soweit wir diese in Textform annehmen.
2.4. Unsere Vertriebsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Anwendungseignung, Unterlagen, Geistiges Eigentum
3.1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind und die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Von uns erteilte technische Hinweise, insbesondere Sicherheitsdatenblätter und Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Entsorgung unserer Produkte sind vom Kunden zwingend zu beachten.
3.2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, behalten wir uns das Eigentum und alle unsere Rechte an sämtlichen Unterlagen (insbesondere Produktbeschreibungen, Prospekte, Kataloge, Preislisten, Abbildungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen) vor, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, liegt das Urheberrecht an allen Unterlagen bei uns.
3.3. Die Unterlagen gemäß Ziffer 3.2. dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte der Kunde hiergegen verstoßen, können wir einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5% des Netto-Auftragswerts des betreffenden Vertrags verlangen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. der Zugänglichmachung von Geschäftsgeheimnissen an Dritte, bleibt die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens unberührt. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
3.4. Ein Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Produktinformationen (insbesondere Produkt- und Anwendungshinweise), die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, den jeweiligen weiteren Abnehmern unserer Lieferungen zugehen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen stellen wir, soweit nicht schon mitgeliefert, dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung.
3.5. Wurden unsere Lieferungen unter Nutzung von Know-how, Erfindungen, Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten hergestellt, deren Inhaber oder Nutzungs-berechtigter wir sind, werden dem Kunden Nutzungsrechte daran nur insoweit eingeräumt, als dies zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Alle sonstigen Nutzungs- und Verwertungsrechte (insbesondere Patent- und Urheberrechte) verbleiben bei uns.
3.6. Vom Kunden überlassene Muster, Modelle, Zeichnungen oder Datenträger werden nur auf Anforderung und Kosten des Kunden zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande und geht nicht rechtzeitig eine Anforderung ein, ist sind wir berechtigt, überlassene Muster, Modelle oder Zeichnungen einen Monat nach Abgabe unseres Angebots zu vernichten, ohne dass Ersatzansprüche aus der Vernichtung entstehen.
4. Preise
4.1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, in Euro.
4.2. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
4.3. Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Preise - wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde – auf Basis einer Lieferung FCA (Incoterms 2020) unser Werk in Paderborn, inklusive Kosten für Verpackung, jedoch exklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4.4. Der vereinbarte Kaufpreis basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kosten für Material, Energie, Transport und Löhne. Sollte es bis zum vereinbarten Liefertermin zu einer insgesamt wesentlichen Kostensteigerung von mehr als 5% kommen – etwa durch unvorhersehbare Entwicklungen auf den Beschaffungsmärkten – behalten wir uns vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen anzupassen. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen. Über eine Preisänderung wird der Kunde unverzüglich in Textform informiert. Übersteigt die Anpassung 10% des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.5. Sofern Konstruktionsunterlagen im Auftrag bzw. auf Veranlassung des Kunden angefertigt werden, werden diese gesondert berechnet. Dies gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Lieferung kommt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Kaufpreisforderungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungserhalt und Lieferung der Ware fällig.
5.2 Ungeachtet dessen sind wir, auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.
5.3 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem in Angebot und Auftrags-bestätigung genannten Konto maßgeblich.
5.4. Bei allen Einzellieferungen, die nach Kundenspezifikation gebaut werden müssen, werden Anzahlungen im Einzelfall geregelt.
5.5. Wurde keine Vorkasse vereinbart und ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden – insbesondere durch eine erhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse oder durch objektive Auskünfte Dritter –, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung angemessener Sicherheiten zu erbringen. Kommt der Kunde unserem entsprechenden Verlangen binnen angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Rücktritts- und Leistungsver-weigerungsrechte bleiben hiervon unberührt.
5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich behalten wir uns im Verhältnis zu Unternehmern die Geltendmachung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB vor. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt jeweils unberührt.
5.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
6. Lieferung und Liefertermine
6.1. Die Lieferung erfolgt FCA (Incoterms 2020) unser Werk in Paderborn, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir in diesem Fall berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6.2 Grundsätzlich stellen wir die Lieferungen handelsüblich verpackt bereit. Eine über den uns bekannten Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. für eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung der Ware, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6.3. Wir sind, soweit dem Kunden zumutbar, zu Teillieferungen berechtigt. Die zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Teillieferungen entstanden sind, übernehmen wir. Das Recht des Kunden, bei pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbrachten Restlieferungen vom ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn er an der bereits erbrachten Teilleistung kein Interesse hat, bleibt unberührt.
6.4.Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, wir haben diese mit dem Kunden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. In der Regel wird die Lieferfrist von uns bei Annahme der Bestellung angegeben und läuft grundsätzlich ab Vertragsschluss. Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Abklärung aller technischen Fragen und Spezifikationen sowie vor Eingang einer gegebenenfalls fälligen Anzahlung.
6.5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir dem Kunden die Abholbereitschaft der Lieferungen mitgeteilt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
6.6. Gegenüber Unternehmern erfolgt unsere Liefer-verpflichtung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere eigenen Lieferanten.
Gegenüber Verbrauchern sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir die Lieferungen unsererseits ordnungs-gemäß und rechtzeitig bei unserem Vorlieferanten bestellt haben (kongruentes Deckungsgeschäft), jedoch ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurden und die Lieferungen deshalb nicht verfügbar sind. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
6.7. Bei Lieferungen, die unter die Gefahrgutverordnung (ADR, RID, IMDG, IATA) fallen, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche geltenden Vorschriften für Transport, Handhabung und Lagerung dieser Lieferungen eigenverantwortlich zu beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch von ihm beauftragte Dritte sowie etwaige weitere Empfänger entsprechend unterrichtet werden und diese die einschlägigen gesetzlichen sowie sicherheitsrelevanten Bestimmungen einhalten. Etwaige behördliche Genehmigungen, Kennzeichnungen oder Schulungsnachweise, die für den Umgang mit solchen Lieferungen erforderlich sind, sind vom Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung einzuholen bzw. nachzuweisen. Eine Haftung unsererseits für Verstöße gegen Gefahrgut-vorschriften durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.
6.8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach dem Rücktritt vom Vertrag sind wir dazu berechtigt, anderweitig über die Lieferungen zu verfügen.
7. Gefahrübergang, Abnahme
7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen geht spätestens mit ihrer Übergabe auf den Kunden über.
Beim Versendungsverkauf gilt Folgendes:
a) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen auf den Kunden über, sobald die Lieferungen an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten tragen oder die Versendung selbst durchführen.
b) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Lieferungen an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger über.
7.2. Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung unserer Lieferungen im Zeitpunkt des Annahmeverzuges auf den Kunden über.
8. Lieferverzug
8.1. Im Fall unseres Verzuges mit Lieferungen ist unsere Haftung der Höhe nach wie folgt beschränkt: Der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verzuges ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5% des Netto-Preises der in Verzug befindlichen Lieferung, insgesamt auf maximal 5% dieses Netto-Preises der im Verzug befindlichen Lieferung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2. Der Kunde kann wegen Verzögerungen der Lieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben oder dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung nicht länger zumutbar ist. Gesetzliche Kündigungsrechte und Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
8.3. Der Kunde hat auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Lieferung besteht.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Ist der Kunde Verbraucher behalten wir uns das Eigentum an den Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2. Die Ziffer 9.2. und deren Unterpunkte gelten nur für Kunden, die Unternehmer sind.
9.2.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den Lieferungen (nachfolgend „Vorbehaltsware“) vor.
9.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen, die zum Schutze unseres Eigentumsvorbehaltes erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt uns der Kunde mit Vertragsschluss, auf Kosten des Kunden eine etwaige erforderliche Eintragung oder Vormerkung unseres Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern vorzunehmen und alle sonstigen nach dem anwendbaren Sachenrecht notwendigen Formalitäten zu erfüllen. Soweit die am Erfüllungsort geltende Rechtsordnung unseren Eigentumsvorbehalt nicht anerkennt, verpflichtet sich der Kunde, an der Begründung eines vergleichbaren Sicherungsrechts an der Vorbehaltsware mitzuwirken.
9.2.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets unentgeltlich für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB vorgenommen. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns auf. Unsere hiernach entstehenden (Mit-)Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
9.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Sachen des Kunden oder Dritter zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen sowie sie pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand zu halten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zum Neuwert zu versichern. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Vorbehaltsware führt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr aus. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche aus diesen Versicherungen sicherungshalber an uns ab.
9.2.5. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt. Der Kunde tritt uns sicherungshalber bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehen. Zur Einziehung der Forderung wird der Kunde hiermit ermächtigt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer eingestellt, tritt nach erfolgter Saldierung der Kontokorrent-Forderung an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware abgetreten wird. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 9.2.3. haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des entsprechenden Weiterveräußerungswertes dieser Miteigentumsanteile.
9.2.6. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zur Veräußerung der Vorbehaltsware und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt oder falls nach dem Abschluss des Vertrages eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Umstände des Kunden erkennbar wird, die eine Forderung unsererseits gefährdet. Im Fall einer Einstellung der Zahlungen durch den Kunden oder eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden entfallen die Ermächtigungen zur Veräußerung der Vorbehaltsware und die Einziehungsermächtigung automatisch. In diesem Fall sind wir ferner unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu untersagen. Zudem sind wir – ebenso wie bei einem Widerruf der Einziehungsermächtigung – berechtigt von dem Kunden zu verlangen, dass er unverzüglich Mitteilung über die übertragenen Forderungen macht und deren Schuldner nennt, jegliche zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen bereitstellt, die entsprechenden Unterlagen herausgibt und die Schuldner über die Übertragung informiert.
9.2.7. Nach dem Widerruf bzw. Wegfall der Ermächtigung zur Einziehung von Forderungen eingehende, abgetretene Außenstände sind durch den Kunden sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln, wobei die Zahlungen uns eindeutig zuordenbar sein müssen.
9.2.8. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Dienstvertrags verwendet, so wird die Forderung des Kunden aus dem Werk- oder Dienstvertrag im gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es in Ziffer 9.2.3. und Ziffer 9.2.5. bestimmt ist.
9.3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
9.4. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Machen wir unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt stets nur sicherheitshalber; allein hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn wir Herausgabe der Vorbehaltsware wegen Zahlungsverzugs verlangen. Der Kunde ermächtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu diesem Zweck zu betreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Forderung abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.
9.5. Soweit der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigeben.
10. Mängelhaftung
10.1. Für Unternehmer gilt: Ist der Kunde Kaufmann, so hat er uns erkennbare Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
10.2. Ist der Kunde Verbraucher, so bestehen bei allen Waren die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit Ausnahme von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen. Wann dem Verbraucher Schadensersatz- und Aufwendungs-ersatzansprüche zustehen, richtet sich nach Ziffer 11. Die Verjährung ist in Ziffer 10.6 detailliert geregelt.
10.3. Für Unternehmer gilt: Weist die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, werden die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) erbracht. Die Wahl der Modalität der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) erfolgt durch uns. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 11. Die Verjährung ist in Ziffer 10 Nr. 6 detailliert geregelt.
10.4. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz.
10.5. Erweist sich das Nacherfüllungsverlangen des Kunden nach Überprüfung der Ware als unbegründet, so können wir, unbeschadet sonstiger Rechte, etwaige Kosten für den Versand der Ware an uns und den Rückversand an den Kunden sowie Kosten für die Prüfung der Ware berechnen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass sein Nacherfüllungsverlangen unbegründet ist.
10.6. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht
a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der Sache berechtigen);
b) für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c) soweit der Kunde Verbraucher ist: für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts oder Minderung;
d) soweit der Kunde Unternehmer ist: im Falle von §§ 478, 479 BGB (Unternehmerrückgriff).
In den vorgenannten Fällen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Mängeln innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Schadens- und Aufwendungsersatz
11.1. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungs- und Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
11.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11.1 dieser AGB gilt nicht:
a) bei Aufwendungsersatzansprüchen eines Unternehmers nach § 327u Abs. 1 BGB oder 445a Abs. 1 BGB;
b) bei Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB;
c) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos;
e) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
f) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
g) bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen;
h) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Unsere Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
11.3. Soweit unsere Haftung nach Ziffer 11.1 dieser AGB beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Hilfspersonen und gesetzlichen Vertreter.
11.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.5. Die Haftung wegen Verzuges richtet sich nach Ziffer 8.
12. Höhere Gewalt
12.1. Ist die Durchführung eines Vertrages durch höhere Gewalt (nachfolgend „Höhere Gewalt“), d.h. von einer Partei des Vertrages nicht zu vertretende und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbare Umstände, beeinträchtigt, insbesondere wegen Teil- oder Generalmobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, kriegerischer oder kriegsähnlicher Handlungen oder Zustände, unmittelbarer Kriegsgefahr, staatlicher Interventionen oder Steuerungen im Rahmen der Kriegswirtschaft, währungs- und handelspolitischer Maßnahmen oder sonstiger hoheitlicher Maßnahmen, behördlicher oder politischer Willkürakte, Aufruhr, Terrorismus, Naturkatastrophen, Unfällen, Arbeitskämpfen, Epidemien, Pandemien, wesentlicher Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), erheblicher Behinderungen der Verkehrswege oder sonstiger ungewöhnlicher Verzögerungen des Transports jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer, so sind die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien suspendiert und verlängern sich die zur Durchführung der Lieferungen vorgesehenen Fristen und Termine entsprechend, gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, einem Zulieferer oder Subunternehmer auftreten.
12.2. Höhere Gewalt ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen. Die Parteien werden in einem solchen Fall über eine angemessene Vertragsanpassung (auch unter Berück-sichtigung der kommerziellen Inhalte) verhandeln. Soweit eine solche Vertragsanpassung nicht erreicht werden kann, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, frühestens jedoch drei (3) Monate nach Beginn der Höheren Gewalt. Gesetzliche oder in diesen Bedingungen geregelte Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
13. Pauschalierter Schadensersatz
Falls der Kunde von einem Vertrag unberechtigt zurücktritt, sind wir, unbeschadet der Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens, berechtigt, 10% des Bruttoauftragswertes für die durch die Bearbeitung des Vertrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
14. Freistellung
Soweit der Kunde unsere Produktinformationen nach Ziffer 3.4. nicht den jeweiligen weiteren Empfängern unserer Produkte zuleitet und durch unsere Produkte bei diesen Empfängern Schäden entstehen, die bei Kenntnis und Beachtung unserer Produktinformationen vermieden worden wären, hat uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit solchen Schäden freizustellen bzw. von uns bereits geleistete Ersatzzahlungen zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Eine weitergehende Haftung des Kunden bleibt hiervon unberührt.
15. Vertraulichkeit
15.1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, insbesondere Know-how und Betriebsgeheimnisse, die er von uns erlangt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie vertraulich sind (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, die Vertraulichen Informationen, ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten offen zu legen oder zugänglich zu machen. Die Vertraulichen Informationen sind nur für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Mitarbeiter des Kunden und sonstige Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten, wird der Kunde entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
15.2. Von der Verpflichtung in Ziffer 15.1. ausgenommen sind Informationen, soweit sie
a) dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden,
b) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt sind oder später allgemein bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht,
c) vom Kunden ohne Zugriff auf unsere Vertraulichen Informationen selbstständig entwickelt wurden, oder
d) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
15.3. Die Verpflichtungen dieser Ziffer 15. bleiben auch bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages oder der Geschäftsbeziehung hinaus bestehen, unabhängig davon, auf welche Weise der Vertrag oder die Geschäftsbeziehung beendet wird.
16. Exportkontrolle
16.1. Die Vertragserfüllung durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
16.2. Der Kunde hat bei Verkauf und Weitergabe der von uns erbrachten Lieferungen an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. Ein Verkauf/eine Weitergabe (unmittelbar oder mittelbar) an oder zur Verwendung in Länder/Regionen, gegen welche sich aus den anwendbaren Vorschriften des (Re-)Exportkontrollrechts (insbesondere Deutschlands, der EU und/ oder der U.S.A.) ein Embargo ergibt, ist nicht gestattet, es sei denn, es erfolgt eine vorherige schriftliche Freigabe durch uns.
16.3. Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Besteller uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns erbrachten Lieferungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.
16.4. Besteht für die Ausfuhr der Lieferungen von Waren zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung eine gesetzliche oder behördliche Genehmigungspflicht und wird eine solche Ausfuhrgenehmigung auf Antrag nicht erteilt, ist sind wir berechtigt, den Vertrag bzw. die angenommene Bestellung ohne jegliche Haftungsverpflichtung für uns zu kündigen.
16.5. Wir sind auch berechtigt, angenommene Bestellungen zu stornieren, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung ein Handelsverbot besteht oder wenn eine Produktregistrierungs-pflicht besteht und die Registrierung zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung nicht beantragt oder erteilt ist.
16.6. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die gegen uns von Behörden oder sonstigen Dritten wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Kunden hat die Pflicht-verletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
16.7 Bei einem Verstoß des Kunden gegen die in dieser Ziffer 16. geregelten Verpflichtungen haben wir das Recht entweder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
17. Widerrufsrecht
17.1. Für Verbraucher gilt: Sie haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, es handelt sich um Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
17.2. Für Verbraucher gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fischer Panda GmbH, Otto-Hahn-Str. 40, 33104 Paderborn, Telefonnummer: +49 5254 9202-0, E-Mail-Adresse: info@fischerpanda.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. |
17.3. Für den Verbraucher gilt folgendes Muster-Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an Fischer Panda GmbH, Otto-Hahn-Str. 40, 33104 Paderborn, info@fischerpanda.de) Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Bestellt am (*)/erhalten am (*)--------------------------------------------------------------------------------------------- Name des/der Verbraucher(s) -------------------------------------------------------------------------------------------- Anschrift des/der Verbraucher(s)------------------------------------------------------------------------------------------ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ---------------------------------------------------- Datum---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (*) Unzutreffendes streichen. |
18. Allgemeine Bestimmungen
18.1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.fischerpanda.de/site-extras/fischer-panda-gmbh/datenschutzerklaerung.
18.2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktritts-erklärungen) bedürfen der Schriftform. Soweit nach diesen Bedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, genügt insoweit die Wahrung der Textform i.S.d. § 126b BGB (dauerhafter Datenträger wie Telefax, E-Mail, Brief).
18.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Geldforderungen, sofern der Kunde Verbraucher ist oder ein überwiegendes Interesse an der Abtretung besteht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bleibt § 354a HGB unberührt.
18.4. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
18.5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Für Unternehmer gilt: Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
19.3 Für einen Verbraucher ist ausschließlicher Gerichtsstand nur dann Paderborn, Deutschland, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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