Garantiebedingungen für mobile und stationäre Fischer Panda Generatoren

1. Garantiebedingungen für mobile und stationäre Fischer Panda Generatoren

Fischer Panda GmbH gewährt für diesen Generator dem Kunden zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie.

1.1 Garantievoraussetzungen

Wichtige Voraussetzung für die Garantieleistung:
Mit dem Generator wird in den technischen Unterlagen ein Formular „Antrag auf Registrierung und Ausstellung der Garantieurkunde“ mitgeliefert. Dieses Formular muss sorgfältig ausgefüllt werden und innerhalb von 2 Wochen nach dem Einbau des Generators bei Fischer Panda GmbH eingegangen sein. Dies gilt für alle Aggregate.
Es muss eine ordnungsgemäße Installation gemäß den Installationsanweisungen im Handbuch und Sicherheitshinweisen von Fischer Panda GmbH vorgenommen worden sein. Die vorgeschriebene Inbetriebnahmeinspektion mit der Aufzeichnung der im mitgelieferten Inbetriebnahmeprotokoll aufgeführten Parameter muss durchgeführt worden sein.
Die weiteren Inspektionen müssen gemäß Vorschrift durchgeführt und in das Formblatt eingetragen worden sein.
Der Benutzer ist verpflichtet, täglich den Ölstand zu prüfen und dabei eine „Sicht-Inspektion“ gemäß Betriebsanleitung bzw. Checkliste durchzuführen.

1.2 Garantiedauer

Fischer Panda GmbH garantiert fehlerfreies Material und einwandfreien Betrieb des Generators für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferdatum ab Werk Paderborn. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate begrenzt, wenn der Generator gewerblich (also nicht zu privaten Zwecken) genutzt wird.

Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum des Generators ab Werk Fischer Panda GmbH und ist auf eine maximale Betriebsstundenzahl von 1.000 Stunden begrenzt. Für die in Ziff. 1.5 dieser Garantiebedingungen genannten Teile des wassergekühlten elektrischen Panda Asynchrongenerators wird die Garantie auf einen Zeitraum von 5 Jahren erweitert. Diese erweiterte Garantiezeit ist allerdings Einschränkungen unterworfen, die unter Ziff. 1.5 dieser Garantiebedingungen näher genannt sind.

Im Übrigen sind die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen von Fischer Panda GmbH verbindlich.

1.3    Garantieleistungen

Wenn Garantiearbeiten erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Fischer Panda GmbH den Generator auf seine Kosten bei einer von Fischer Panda GmbH autorisierten und jeweils individuell benannten Kundendienststelle vorzustellen oder an die Fischer Panda GmbH direkt einzusenden.

Sofern der Generator in einem Fahrzeug eingebaut ist (Landfahrzeug, Wasserfahrzeug etc.), ist mit Fischer Panda GmbH im Garantiefall konkret zu verabreden, wo und wie die Reparaturarbeiten vorgenommen werden können. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug oder den Generator zum Sitz von Fischer Panda GmbH nach Paderborn zu bringen.

In jedem Falle kann Fischer Panda GmbH entscheiden, ob eine Reparatur an ihrem Geschäftssitz oder an einem anderen Ort durch einen autorisierten Partner von Fischer Panda GmbH ausgeführt werden soll. Wenn der Kunde verlangt, dass ein Monteur zum Objekt anreist, sind in jedem Falle die Reisekosten vom Kunden zu tragen. Hierzu gehören auch die für die Reise erforderliche Arbeitszeit sowie die Reisespesen (Übernachtung, Tagegeld).

Sofern in besonderen Fällen Garantiearbeiten an Bord von Fahrzeugen am Standort des Fahrzeuges durchgeführt werden, muss der Kunde dafür sorgen, dass sowohl das Fahrzeug als auch der Generator einwandfrei zugänglich sind und dass angemessene und zumutbare Arbeitsbedingungen gegeben sind.

Hierzu gehört auch, dass das Fahrzeug ab 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends für Arbeiten frei zur Verfügung steht.

Der Kunde kann nach Genehmigung auch nach Absprache mit Fischer Panda GmbH defekte Teile vor Ort ausbauen. Diese müssen auf Verlangen kostenfrei zu Fischer Panda GmbH oder zu einer anderen, von Fischer Panda GmbH benannten Adresse eingesandt werden. Sie werden nach Überprüfung nach Wahl von Fischer Panda GmbH ausgetauscht oder repariert und auf Gefahr und Kosten des Kunden zurückgesandt.

Für den Fall, dass ein Teil ausgetauscht wird, geht das defekte Teil in das Eigentum von Fischer Panda GmbH über.

Wenn Reparaturen nicht durch Fischer Panda GmbH an deren Sitz durchgeführt werden können, hat der Kunde zunächst alle Kosten der Reparatur zu verauslagen. Die Kosten für das defekte Teil zuzüglich eventuell günstigster anfallender Versandkosten übernimmt Fischer Panda GmbH. Die Reisekosten sowie Ein- und Ausbaukosten trägt der Kunde.

Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.

1.4    Erlöschen der Garantie

Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn

  • der Kunde den aufgetretenen Fehler nicht unverzüglich bei Fischer Panda GmbH anzeigt,
  • der Kunde Fischer Panda GmbH nicht unverzüglich die Möglichkeit gibt, den aufgetretenen Fehler zu reparieren. (Der Kunde ist insoweit zur Mitwirkung der Behebung der Fehler verpflichtet. Hierzu gehört auch, dass er defekte Teile in eigener Verantwortung ausbauen lassen muss, um sie auf seine Kosten an Fischer Panda GmbH zur Reparatur einzusenden, oder das Fahrzeug, falls das Aggregat mobil installiert wurde, bei Fischer Panda GmbH vorzustellen),
  • der Fehler auf Überlastung oder falsche Betriebsbedingungen zurückzuführen ist,
  • die erforderlichen Service- und Wartungsarbeiten nicht durchgeführt worden sind,
  • die Überwachungs- und Abschaltfunktionen des Generators nicht wirksam werden konnten, weil sie durch Abziehen oder Beschädigen der Kabel außer Betrieb genommen wurden oder weil sie aus sonstigen Gründen nicht in Betrieb waren,
  • die Einbauvorschriften nicht beachtet worden sind.
  • Der Garantieanspruch erlischt ebenfalls, wenn
     
    • eine nicht autorisierte Servicestelle Reparaturarbeiten an dem Generator oder der Systembaugruppe vornimmt oder
    • Teile verwendet wurden, die nicht von Fischer Panda GmbH geliefert wurden oder
    • Teile verwendet wurden, die modifiziert sind und nicht von Fischer Panda GmbH geprüft sind oder
    • bei Einbaugeneratoren das Kühlsystem nicht den im Handbuch aufgeführten Erfordernissen entspricht,
    • der Antrag auf Registrierung und Ausstellung der Garantieurkunde nicht fristgerecht bei Fischer Panda GmbH eingegangen oder unvollständig ist,
    • im Testprotokoll Temperaturdaten von den von Fischer Panda GmbH vorgegebenen Maximalwerten abweichen,
    • bei Aggregaten mit einer Nennleistung ab 25kVA die erforderliche Installationsabnahme durch einen autorisierten Händler nicht durchgeführt wurde,
    • wesentliche Hinweise in der Installationsanweisung nicht beachtet worden sind.

Weiterhin entfällt der Garantieanspruch in allen Fällen höherer Gewalt oder Kriegseinwirkung.

1.5    Erweiterte Garantie

Erweiterte Garantie für FISCHER PANDA Generatoren - 5 Jahre ab Kaufdatum:

Für den elektrischen Teil des Generators (Stator mit Wicklung, Generatorgehäuse, Gehäuseabdichtung mit allen wasserführenden Teilen) wird eine Garantie von fünf Jahren gegeben. Diese erweiterte Garantie umfasst alle Schäden, die an den oben genannten Teilen durch die Einwirkung von Kühlwasser entstehen.
Fischer Panda GmbH entscheidet nach ihrer Wahl, ob sie repariert oder kostenlos ein Ersatzteil zur Verfügung stellt. Alle Teile müssen ausgebaut und frachtfrei an Fischer Panda GmbH eingesandt werden. Es sind Schäden ausgeschlossen, die durch Temperaturüberlastung des Generators, durch das Versagen von Bauteilen, durch normalen Verschleiß oder durch Ausfall von Peripherie-Aggregaten, Wasserpumpen, Wasserzulauf, automatische Abschalteinrichtungen usw. entstehen.
Aufwendungen für Arbeitszeit etc. zum Ein- und Ausbauen der Aggregate sind von dieser erweiterten Garantie nur insoweit erfasst, als für die Arbeit ein Pauschalbetrag verrechnet wird, der sich an der Arbeitszeit orientiert, die zu erwarten ist, wenn die Reparatur von einem erfahrenen Monteur bei guter Zugänglichkeit des Objektes entstehen würde.
Ausgenommen sind auch solche Schäden, die durch Fremdeinwirkung, unsachgemäße Kompensation oder Überkompensation mit Kondensatoren entstehen.
Zusätzliche Garantieleistungen sind möglich und können den erweiterten Fischer Panda Garantiepaketen entnommen werden.

1.6    Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Soweit sich aus diesen Garantiebedingungen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der nachstehenden Sonderregelung etwas anderes ergibt.

Für diese Garantiebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH zuständige Gericht.

Fischer Panda GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen

 

Fischer Panda GmbH

Otto-Hahn-Str. 40

33104 Paderborn

 

Tel: + 49 (0) 5254-9202-0

Mail: info@fischerpanda.de

Web: www.fischerpanda.de

Garantiebedingungen (Stand:2013-02-01)